Rechtsgrundlagen

Zur Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO

„Man muss für seine Privatsphäre kämpfen, sonst verliert man sie.“

Eric Schmidt

Warum ein Datenschutzbeauftragter immer sinnvoll ist

Angesichts der Komplexität und des Umfangs der Datenschutzpflichten ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten die beste Maßnahme, die Sie ergreifen können. Auch wenn Sie keiner Pflicht zur Bestellung unterliegen, dürfen Sie jederzeit einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Immer bestellen müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten:

  • wenn Ihre Kerntätigkeit in der Verarbeitung besonders sensibler Daten (Art. 9 DSGVO) liegt (Schreibbüros, Archivierung, Apps im Gesundheitswesen usw.) .
  • oder wenn in der Regel 20 (bzw. 10 Personen im kirchlichen Bereich) oder mehr Personen bei Ihnen personenbezogene Daten digital verarbeiten 
  • oder wenn Sie eine oder mehrere Datenverarbeitungen durchführen, die einer Datenschutzfolgenabschätzungspflicht unterliegen 
  • oder wenn Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten
  • oder wenn Ihre Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen

Einen Datenschutzbeauftragten zu haben, erleichtert Ihnen den Umgang mit dem Datenschutz ungemein. Nach außen zeigen Sie zudem, dass Sie das Thema Ernst nehmen und die Daten der Kunden / Patienten bei Ihnen sehr gut aufgehoben sind. Letztendlich geben Sie auch ein Stück Haftung ab und können ruhiger schlafen.