„Man muss für seine Privatsphäre kämpfen, sonst verliert man sie.“
Eric Schmidt
Als Datenschutzdienstleister bieten wir Ihnen das gesamte Portfolio an Datenschutz-Leistungen an. Durch jahrelange Erfahrung in der Beratung und in der Ausübung operativer Tätigkeiten für unterschiedliche Organisationen und Branchen sind wir in der Lage, unsere Kunden national und international effizient und umfassend zu beraten. Einen besonderen Schwerpunkt haben wir seit Jahren im Gesundheitswesen und allen seinen Ausprägungen. Wir würden uns freuen Sie persönlich kennenzulernen.
Ihr Team von Great Oak
Angesichts der Komplexität und des Umfangs der Datenschutzpflichten ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten die beste Maßnahme, die Sie ergreifen können. Auch wenn Sie keiner Pflicht zur Bestellung unterliegen, dürfen Sie jederzeit einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Immer bestellen müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten:
- wenn Ihre Kerntätigkeit in der Verarbeitung besonders sensibler Daten (Art. 9 DSGVO) liegt (Schreibbüros, Archivierung, Apps im Gesundheitswesen usw.) .
- oder wenn in der Regel 20 (bzw. 10 Personen im kirchlichen Bereich) oder mehr Personen bei Ihnen personenbezogene Daten digital verarbeiten
- oder wenn Sie eine oder mehrere Datenverarbeitungen durchführen, die einer Datenschutzfolgenabschätzungspflicht unterliegen
- oder wenn Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten
- oder wenn Ihre Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen
Einen Datenschutzbeauftragten zu haben, erleichtert Ihnen den Umgang mit dem Datenschutz ungemein. Nach außen zeigen Sie zudem, dass Sie das Thema Ernst nehmen und die Daten der Kunden / Patienten bei Ihnen sehr gut aufgehoben sind. Letztendlich geben Sie auch ein Stück Haftung ab und können ruhiger schlafen.
Als externer Datenschutzbeauftragter ist man nicht in das innerbetriebliche Beziehungsgeflecht verwickelt und kann neutral beraten.
Ein externer Dienstleister haftet für fehlerhafte Beratung, ein interner nur im Rahmen einer ganz normalen Arbeitnehmerhaftung. (I.d.R. nicht mehr als zwei Monatsgehälter und auch nur bei Vorsatz)
Wer täglich mit unterschiedlichsten Kunden zu tun hat, erwirbt ein hohes Transferwissen. Viele Probleme hat ein externer Datenschutzbeauftragter bereits gesehen und gelöst.
Ein externer Berater wird in der Regel eher anerkannt und seinen Ratschlägen wird eher gefolgt als es bei internen Mitarbeitern der Fall ist.
Ein interner Datenschutzbeauftragter hat noch ein Jahr über seine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter hinaus einen Kündigungsschutz. Bei einem externen wird die Vertragslaufzeit individuell im Dienstleistungsvertrag festgelegt.
Ein interner Datenschutzbeauftragter hat Anspruch auf Räume und Ausstattung, ein externer Datenschutzbeauftragter benötigt dies nicht. Meistens ist er sogar auch mit zusätzlicher Software, Literatur und Arbeitshilfen ausgestattet.
Bei einem externen Dienstleister sind die Leistungen fest definiert. Ein interner Datenschutzbeauftragter darf selbst für sich festlegen was er machen möchte.
Externe Vollzeit-Datenschutzbeauftragte haben in der Regel eine bessere Ausbildung als interne. Zudem besuchen Sie meistens mehr und fachlich anspruchsvollere Fortbildungen.
Standorte
Ruhrstraße 16 - 59955 Winterberg
Tel. 02985 - 99 99 69 - 0
Industriestraße 15 - 18069 Rostock
Tel. 0381 - 367 6819 - 0
Ruhrallee 9 - 44139 Dortmund
Tel. 0231 - 22 61 872 - 0