Umsetzung der Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz

Sie wissen noch nicht genau, was in Ihrem Unternehmen noch alles umgesetzt werden muss, um die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zu erfüllen? Oder Ihnen fehlen die personellen Ressourcen zur fachgerechten Umsetzung?

 

Hier kann Ihnen Great Oak mit seinen erfahrenen Beratern weiterhelfen! Wir übernehmen für Sie die Realisierung des Gesamten Projekts „HinSchG“.

 

Die notwendigen Aspekte sind unter anderem:

  • Vorstellung und Erläuterung der notwendigen Maßnahmen und Pflichten
  • Beratung zum Erwerb / Miete einer Software zum Betrieb einer digitalen Meldestelle
  • Einrichtung der Software zur digitalen Meldestelle
  • Benennung eines Meldestellenbeauftragten
  • Schaffen eines Teams im Unternehmen zur Nachforschung bei Hinweisen
  • Planung und Umsetzung einer Ablaufstruktur im Unternehmen
  • Betriebsvereinbarung
  • Datenschutzpflichten (VVT, TOMs, DSFA, AVV, Löschkonzept)
  • Information der Mitarbeiter
  • Uvm. 

 

Und alles dies ist für Unternehmen ab 250 Arbeitnehmern bis zum 02.07.2023 zu erfüllen. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Arbeitnehmern gilt eine Fristverlängerung bis zum 17.12.2023. Gerade bei Mittelständlern ist dies ohne verlässliche Hilfe von außen nicht zu schaffen.

 

Benötigen Sie Unterstützung? Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung!