Informationsschreiben Hinweisgeber gem. Art 13 DSGVO

 

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Great Oak Datenschutz GmbH & Co. KG

vertreten durch: Florian Schirm und Leonhard Hankeln

Ruhrstraße 16

59955 Winterberg

Tel. 02985 99 99 69 0

Fax 02985 99 99 69 3

E-Mail: info@great-oak.de

Zweck der Verarbeitung

Entgegennahme, Prüfung, Beurteilung und Archivierung einer Meldung gemäß Hinweisgeberschutzgesetzt (HinSchG) durch den Meldestellenbeauftragten

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO – Gesetzliche Grundlage gem. HinSchG

Empfänger der Daten

Ggf. Weitergabe der Daten an den Auftraggeber, soweit dies im Rahmen des HinSchG vorgesehen ist und unbedingt notwendig.

Dauer der Speicherung

5 Jahre nach Abschluss der Meldung

Rechte der Betroffenen

Als Betroffener der Datenverarbeitung stehen Ihnen folgende Schutzrechte kostenfrei zu:

  1. Die freiwillige Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen (Widerrufsrecht)
  2. Sie können jederzeit eine Übersicht über alle von Ihnen bei uns gespeicherten Daten verlangen (Auskunftsrecht)
  3. Bei Daten, die keiner gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, können Sie jederzeit kostenfrei die Löschung verlangen (Löschrecht)
  4. Einwilligungen in die Datenverarbeitung können Sie jederzeit auf bestimmte Bereiche einschränken (Einschränkungsrecht)
  5. Datenverarbeitungen, die zur Wahrnehmung öffentlichen Interesses bzw. berechtigter Interessen des Verarbeiters dienen, können Sie jederzeit, bei Vorliegen von Gründen aus Ihrer besonderen Situation heraus, widersprechen (Widerspruchsrecht)
  6. Bei Daten, die fehlerhaft von Ihnen gespeichert wurden, haben Sie jederzeit das Recht zur Berichtigung dieser Daten (Berichtigungsrecht)
  7. Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten bzw. zu einer anderen Stelle übermitteln zu lassen. (Recht auf Datenübertragbarkeit)

Folgen bei nicht vorhandener Bereitstellung der Daten

Die Datenverarbeitungen auf Grund von freiwilliger Einwilligung (Datenerfassungsbogen) haben keine Auswirkung auf die Vertragserfüllung. Der Verzicht würde jedoch für Sie einen Komfortverlust bedeuten. Alle anderen Daten werden auf Grund der Vertragserfüllung oder gesetzlichen Bestimmungen erhoben und verarbeitet. Eine () des Arbeitsvertrags ist ohne diese Daten nicht möglich.

Beschwerderecht

Jedem Betroffenen einer Datenverarbeitung steht ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde seines Landes bzw. bei der für den Verarbeiter Ihrer Daten zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Die für den Verantwortlichen zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf

Tel. 0211 384240, E-Mail poststelle@ldi.nrw.de

Erläuterung der Betroffenenrechte

Die in der EU seit 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung spricht Ihnen, dem Betroffenen, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mehrere Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu. Der Verantwortliche ist derjenige, der Ihre persönlichen Daten nutzt und verarbeitet.

Auf diese Rechte können Sie sich als Betroffener jederzeit kostenfrei berufen.

Nachfolgend sind die Betroffenenrechte einzeln aufgelistet und kurz erklärt.

  1. Widerrufsrecht – Eine freiwillige Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
    Häufig werden Sie im Datenschutz nach Ihrer Zustimmung bzw. Ihrer Einwilligung in die Nutzung bestimmter persönlicher Daten gefragt. Ein Beispiel hierfür ist die Einwilligung zur Erstellung eines Fotos und der Veröffentlichung in den sozialen Medien. Einer Einwilligung bedarf es jedoch auch beispielsweise bei der Speicherung privater E-Mail-Adressen eines Mitarbeiters oder Kunden.
    Einmal eingewilligt heißt jedoch nicht, dass diese Einwilligung nicht mehr zurückgenommen werden kann und Sie die Datenverarbeitung nicht mehr stoppen können.
    Das Widerrufsrecht des Betroffenen besagt, dass Sie jederzeit die abgelegte Einwilligung, die Sie zu Anfang in die Verarbeitung Ihrer Daten gegeben haben, zurückrufen können.
    Die Datenverarbeitung wird somit ab dem Zeitpunkt, in dem Sie die Einwilligung widerrufen, gestoppt.
    Ihr Widerrufsrecht gilt allerdings nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten, in die Sie freiwillig eingewilligt haben. Die Verarbeitung von Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages benötigt werden oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung verarbeitet werden, können nicht einfach widerrufen werden.
  2. Recht auf Auskunft – Sie können jederzeit eine Übersicht über alle von Ihnen bei einem bestimmten Nutzer gespeicherten Daten verlangen.
    Sie möchten sich darüber informieren, welche Ihrer persönlichen Daten von Verarbeitern genutzt werden?
    Sollten Sie nicht wissen, welche Daten ein Verantwortlicher von Ihnen verarbeitet, Sie einen Widerruf in Betracht ziehen oder einfach prüfen wollen, ob die Sie betreffenden Daten der Wahrheit entsprechen, können Sie jeder Zeit Auskunft anfordern.
    Daraufhin erhalten Sie einen genauen Überblick darüber, welche Ihrer Daten verarbeitet werden, wo diese herkommen und ob und wie sie ggf. weitergeleitet werden.
    Beispielweise haben Sie das Recht, zu jeder Zeit Einsicht in Ihre Patientenakte sowie auch in die Personalakte Ihres Arbeitsplatzen zu erhalten.
  3. Recht auf Löschung – Bei Daten, die keiner gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, können Sie jederzeit die Löschung verlangen.
    Sie können jederzeit persönliche Daten, die Sie betreffen und von Verantwortlichen verarbeitet und aufbewahrt werden, löschen lassen.
    Allerdings ist dies nicht immer möglich, denn es gibt gesetzliche/ vertragliche Ausnahmen. Bestimmte Kategorien personenbezogener Daten dürfen nicht einfach gelöscht werden, da sie aufgrund eines Vertrags oder eines Gesetzes eine bestimmte Zeit lang aufbewahrt werden müssen. Sie unterliegen also sogenannten Aufbewahrungspflichten.
    Zum Beispiel können Sie die Daten über Ihre Arbeitszeit, die von einem Zeiterfassungssystem erfasst werden, nicht einfach löschen lassen, da diese Daten zur Erfüllung der in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegten Gehaltsabrechnung benötigt werden. Andernfalls könnten Sie für Ihre Leistung keinen Lohn erhalten.
    Auch eine technische Unmöglichkeit kann einer Löschung entgegenstehen. Beispielsweise ist eine Löschung von einmal veröffentlichten Informationen aus dem Internet nicht mehr möglich.
    Persönliche Daten, die jedoch nicht von diesen Aufbewahrungspflichten betroffen sind, müssen auf Ihre Anfrage hin unverzüglich von dem Verarbeiter gelöscht werden.
  4. Recht auf Einschränkung – Einwilligungen in die Datenverarbeitungen können Sie jederzeit auf bestimmte Bereiche Einschränken.
    Eine Einwilligung, die Sie in die Verarbeitung bestimmter persönlichen Daten gegeben haben, kann häufig mehrere Kategorien von Daten umfassen. Diese Einwilligung können Sie jedoch jederzeit auf eine geringere Datenmenge beschränken.
    Sollten Sie auf einer Website beispielsweise zunächst in den Gebrauch aller Cookies eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit nur auf die essenziellen Cookies beschränken.
    Der Einsatz der anderen Cookies wird gestoppt.
    Zum Beispiel könnten Sie auch nach einem TV-Interview eingewilligt haben, dass Ihr Interview in zwei Wochen mit Bild und Ton ausgestrahlt wird, beschließen jedoch rechtzeitig, dass Sie Ihr Bild doch nicht im TV veröffentlichen möchten. Sie können dann Ihre Einwilligung einschränken, sodass nur Ihre Antworten im TV zu hören sind.
  5. Widerspruchsrecht – Datenverarbeitungen, die zur Wahrnehmung öffentlichen Interesses bzw. berechtigten Interessen des Verarbeiters dienen, können Sie jederzeit, bei Vorliegen von Gründen aus Ihrer besonderen Situation heraus, widersprechen.
    Das Widerspruchsrecht des Betroffenen spricht Ihnen zu, der Verarbeitung bestimmter Sie betreffender Daten zu widersprechen.
    Das Widerspruchsrecht bezieht sich hier auf Datenverarbeitungen, die aufgrund eines berechtigten bzw. öffentlichen Interesses ausgeführt werden.

    Grundsätzlich benötigt jede Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage, damit sie zulässig ist. Dies ist häufig eine Einwilligung, ein Vertrag oder ein Gesetz sein. Ist die Rechtsgrundlage jedoch keine Einwilligung, kein Vertrag und kein Gesetz, kann der Verantwortliche Ihre Daten aufgrund eines eigenen berechtigten oder auch notwendigen Interesses an Ihren Daten verarbeiten
    Beispiele für eine Datenverarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses sind unter anderem:
    -           die Weitergabe Ihrer Daten innerhalb eines Unternehmens zu Verwaltungszwecken
    -           Marktforschungszwecke
    -           Wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke
    -           Die Einsicht von Daten durch IT-Betreiber zur Erhaltung der IT-Sicherheit
    Wird eine Datenverarbeitung aufgrund eines solchen berechtigten oder öffentlichen Interesses durchgeführt, können sie Widerspruch einlegen, was dazu führt, dass trotz des berechtigten Interesses des Verarbeiters die Verwendung bzw. Erhebung Ihrer Daten eingestellt wird und das berechtigte Interesse erneut geprüft und bewertet wird.
  6. Berichtigungsrecht – Bei Daten, die fehlerhaft von Ihnen gespeichert wurden, haben Sie jederzeit das Recht, zur Berichtigung dieser Daten.
    Das Berichtigungsrecht beschreibt folglich, dass wenn Sie bemerken, dass verarbeitete Daten von Ihnen Fehler enthalten oder sich verändert haben, Sie die Daten bei dem Verantwortlichen jederzeit berichtigen lassen können.
  7. Recht auf Datenübertragbarkeit – Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten bzw. zu einer anderen Stelle übermitteln zu lassen.
    Das Recht auf Datenübertragbarkeit erlaubt es Ihnen alle von einem Verantwortlichen gesammelten Sie betreffenden personenbezogenen digitalen Daten, die dem Verarbeiter zur Verfügung gestellt wurden, ausgehändigt zu bekommen.
    Außerdem dürften Sie alle entsprechenden Daten an eine andere Stelle übermitteln bzw. übermitteln lassen.
    Beispielsweise könnten Sie sich also alle digitalen Daten, die Ihr Hausarzt von Ihnen erhalten hat, aushändigen oder an eine andere Arztpraxis Ihrer Wahl übermitteln lassen.
    Der Verantwortliche ist hierbei verpflichtet, Ihnen die entsprechenden Daten in einem geeigneten Format, das heißt gängig, strukturiert und maschinenlesbar, nicht handschriftlich oder anderweitig verschlüsselt, auszuhändigen.